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TuS »Elmerborg« Altenbüren 1923 e. V.

Newsarchiv 2010




Einladungen zu den Mitgliederhauptversammlungen
verfasst am 17.02.2010 von Martin Lang und Gerhard Rediger

Einladungen zu den Mitgliederhauptversammlungen

Generalversammlungen am 27. Februar 2010

Förderverein TuS »Elmerborg« Altenbüren 2004 e. V.TuS »Elmerborg« Altenbüren 1923 e. V.
Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit laden wir Dich zu der ordentlichen Mitgliedversammlung am Samstag, den 27.02.2010, um 19:00 Uhr in die Zillerklause der Schützenhalle in Altenbüren ein. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder.

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Protokoll der Versammlung vom 07.02.2009
  3. Bericht des 1. Vorsitzenden zum Jahr 2009
  4. Ausschau 2010
  5. Kassenbericht durch den Kassenwart
  6. Bericht der Kassenprüfer, Antrag auf Entlastung des Vorstandes und Wahl eines neuen Kassenprüfers
  7. Satzungsänderung
  8. Verwendung von Fördermittel im Jahre 2010
  9. Neuwahlen Vorstandschaft
  10. Anträge
  11. Verschiedenes

Ergänzende Anträge sind innerhalb der satzungsmäßig vorgesehenen Frist (bis drei Tage vor der Versammlung) schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit laden wir Dich zu der ordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag, den 27.02.2010, um 20:00 Uhr in die Zillerklause der Schützenhalle in Altenbüren ein. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder.

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder 2009
  3. Protokoll der Versammlung vom 07.02.2009
  4. Kassenbericht mit anschließendem Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes und Wahl eines neuen Kassenprüfers
  5. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden Volker Dietrich
  6. Berichte der Abteilungen mit anschließender Aussprache über die Berichte
  7. Sportplatz / Trainingsplatz
  8. Ausgabe der erworbenen Sportabzeichen 2009
  9. Neuwahlen Vorstandschaft
  10. Anträge
  11. Vorschau auf das Vereinsjahr 2010
  12. Verschiedenes

Ergänzende Anträge sind innerhalb der satzungsmäßig vorgesehenen Frist (bis drei Tage vor der Versammlung) schriftlich beim Vorstand einzureichen.


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